Allgemeine Geschäftsbedingungen der "PROWISA online"
Fassung vom 01.01.2002
§ 1
Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der „PROWISA online“
und dem jeweiligen Vertragspartner.
- Die Dienstleistungen und Angebote der „PROWISA online“ werden in schriftlichen Verträgen vereinbart und erfolgen
ausschließlich auf Basis dieser AGB. Diese gelten auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, ohne diese nochmals ausdrücklich zu vereinbaren.
- Abweichungen und Änderungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese durch die „PROWISA online“ schriftlich bestätigt
wurden.
- Der Hinweis der Geschäftspartner bei Auftragserteilung auf Anwendung eigener AGB wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
- Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurden.
§ 2
Angebote
- Angebote über Lieferungen und Leistungenerfolgen in der Regel schriftlich.
- Angebote haben eine Gültigkeit von 10 Tagen nach Angebotsdatum.
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Angebotsbestätigung durch den
Vertragspartner und Auftragsbestätigung durch die „PROWISA online“ gültig.
- Sämtliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei den, sie wurden durch die „PROWISA online“ schriftlich
bestätigt.
§ 3
Lieferungen / Leistungen /
Durchführung
- Alle Lieferungen/Liefertermine erfolgen unter dem Vorbehalt der Beschaffungsmöglichkeit.
- Wird die „Prowisa online“ durch einen Verzug eines Herstellers/Vorlieferanten daran gehindert den Liefertermin einzuhalten,
so ist der Vertragspartner mit einer Verlängerung der Lieferfrist von 14 Tagen einverstanden.
- Im Falle einer Nichtdurchführbarkeit der Lieferung/Leistung durch höhere Gewalt kann der Vertragspartner vom Vertrag
zurücktreten.
- Die Durchführung von Teilleistungen/Lieferungen ist zulässig soweit dies zumutbar ist.
- Liegt die Teilleistung/Lieferung nicht mehr im Interesse des Vertragspartners so kann er vom ganzen Vertrag
zurücktreten.
- Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages kann der Vertragspartner nur bis zu 50% der Vertragssumme
verlangen.
- Leistungen beim Vertragspartner vor Ort sind dort zu bestätigen, und gelten nach Bestätigung als durchgeführtbzw.
abgenommen.
§ 4
Gefahrenübergang /
Transport
- Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald der Liefergegenstand die Firma verlassen hat bzw. eine für den
Transport beauftragte Firma den Liefergegenstand übernommen hat.
- Bei in Anspruchnahme von Transportdienstleistungen behält sich die „Prowisa online“ die Wahl des Transportunternehmens
vor.
- Wird die Lieferung ohne Verschulden der „Prowisa online“ verzögert bzw. nicht durchführbar gemacht, geht die Gefahr mit der
Mitteilung der Lieferung auf den Vertragspartner über.
- Sofern es der Vertragspartner nicht ausdrücklich untersagt, wird die Ware gegen Tranportschäden versichert. Die
Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners bei einer von der „Prowisa online“ gewählten Versicherungsgesellschaft.
§ 5
Preise
- Wird ein Auftrag seitens der „PROWISA online“ bestätigt, gilt der im Angebot ausgewiesene
Preis.
- Bei Preiserhöhungen seitens der Hersteller bzw. Zulieferer ist die „PROWISA online“ berechtigt, ohne vorherige Zustimmung
der Vertragspartner, in Anlehnung daran den Angebotspreis zu erhöhen.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Änderung des
Steuersatzes gilt dieser als vereinbart.
- Kosten für Fracht / Versand/ Porto und Verpackung sind vom Vertragspartner zu tragen.
§ 6
Zahlung
- Für eine erbrachte Leistung / Lieferung ist diese nach Rechnungserhalt in einer Summe zu
bezahlen.
- Die Zahlung ist ohne Abzug fällig, es sei den es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart bzw. auf der Rechnung
aufgeführt.( z.B. Skonto)
- Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug ist die „Prowisa online“ berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Verzugszinsen
werden in Höhe von 3% über dem jeweiligen Spitzenrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben.
- Der Nachweis eines höheren Schadens durch Zahlungsverzug bleibt vorbehalten.
- Schecks und andere Zahlungsmittel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarung angenommen.
- Zahlungen gelten als geleistet wenn die „Prowisa online“ verlustfrei über den Betrag verfügen
kann.
§ 7
Gewährleistung /
Haftungsausschluss
- Auf alle gelieferten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferdatum bzw. Gefahrenübergang an den
Vertragspartner, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei gebrauchten Teilen gilt eine Frist von einem Jahr.
- Darüber hinausgehenden Garantien von einem Hersteller/Zulieferer sind möglich, sind aber an dessen AGB
gebunden.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mängel der Lieferung/ Leistung und das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften
unverzüglich zu bemängeln. Die Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung/ Leistung schriftlich unter Angabe der Mängel angezeigt werden. Bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach
dessen Entdeckung.
- Der Vertragspartner hat einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels in Form von Nachbesserung bzw. Austausch in einer
angemessenen Frist. Die Wahl der Mangelbeseitigung in Bezug auf Austausch bzw. Nachbesserung obliegt der „Prowisa online“. Einen Anspruch auf Wandlung / Minderung und Rücktritt von Vertrag besteht
frühestens nach fehlgeschlagener Nachbesserung in einer angemessenen Frist . Als Fehlgeschlagen gilt zwei erfolgloseVersuche den Mangel zu beseitigen.
- Ergibt die Prüfung des Mangels, einen nicht durch die „Prowisa online“ zu vertretenen Mangel, hat der Vertragspartner den
Aufwand und die Fahrtkosten nach den üblichen Verrechnungssätzen zu tragen.
- Bei Austausch von Waren sind diese in der Originalverpackung zu verpacken und eine Kopie des Lieferscheins bzw. Rechnung
beizulegen. Bei nicht originaler oder unsachgemäßer Verpackung ist der Anspruch auf Gewährleistung gefährdet und für hieraus entstehende Transportschäden wird keine Haftung
übernommen.
- Bei eventuell entstehenden Datenverlusten bei einer Nachbesserung bzw. Austauschist die Haftung ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Datensicherungspflicht obliegt dem Vertragspartner.
- Keine Gewährleistungsansprüchebestehen wenn:
- Betriebs .- Gebrauchsanweisungen missachtet werden
- bei unsachgemäßenVerwendung
- Änderungen an den Produkten durchgeführtbzw. Teile davon ausgewechselt werden
- Die eingesetzten Verbrauchsmaterialien nicht den Originalspezifikationen entsprechen
- wenn sich der Vertragspartner einen Dritten zur Mangelbeseitigung bedient
- durch höhere Gewalt ( Blitzschlag/Unwetter usw.)
9. Verschleißteile sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
§ 8
Mitwirkungspflicht
- Der Vertragspartnerhat die Pflicht bzw. dafür zu sorgen das :
- den Auftragsdurchführenden nach Kräften zu unterstützen und alle Vorrausetzungen zu schaffen die für die Durchführung des
Auftrages notwendig sind
- für die Durchführung des Auftrages notwendige Bewegungs- und Baufreiheit zu schaffen
- bei Bauarbeiten vor Ort die Zustimmung des Eigentümers zu baulichen Veränderung einzuholen ( z.B. bei Wanddurchbrüchen, Anbringung von Kabelkanälen etc.)
- daß verdeckten Installation bekannt sind und den Auftragsdurchführenden zur Kenntnis gegeben
werden ( Rohrleitungen, Kabel, etc.)
- gegebenenfalls Grundrisse der
Gebäude vorhanden sind( z.B.für Planungsarbeiten)
§ 9
Fremdsoftware
- Wird über die „Prowisa online“ Software anderer Hersteller erworben, so gelten dessen Lizenz und
Nutzungsbedienungen.
- Für Software von Dritten übernimmt die „Prowisa online“ keinerlei Haftung für deren Ordnungsmäßigkeit / Fehlerfreiheit und
den zugesicherten Eigenschaften seitens des Herstellers.
- Für Schäden in Zusammenhang mit Fremdsoft übernimmt die „Prowisa online“ keine Haftung.
§ 10
Datenschutz
- Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der „Prowisa
online“elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
- Die „Prowisa online“ verpflichtet sich sämtliche Informationen und Daten die im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt werden
steng vertraulich zu behandeln.
- Desweiteren wird sie die Informationen und Daten nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung nutzen und
verarbeiten.
§ 11
Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleibt solange Eigentum der „Prowisa online“ bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen.,und zwar auch
insoweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen/Leistungen handelt.
- Der Käufer ist berechtigt die Ware in einem ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Vepflichtungen aus
dem Vetrag und dieser AGB nachkommt.
- Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind nicht zulässig.
- Soweit die anläßlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich „
Prowisa Online“ das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann „Prowisa
Online“ vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten für Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.
- Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden
vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 5 entsprechend.
- Bei Zahlungsverzug /drohender Zahlungseinstellung und Zwangsvollstreckung ist die „Prowisa online“ berechtigt die
Herausgabe der Ware zu verlangen und sie an sich zu nehmen.Sämtliche damit in Verbindung stehenden Kosten sind vom Vetragspartner zu tragen.(Transport / Ausbau / Lagerung
etc.)
- Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter über die Vorbehaltsware hat der Vetragspartner auf das Eigentum der „Prowisa
online“ hinzuweisen und die „Prowisa online“ unverzüglich zu informieren.Dies gilt auch für jede andere Art von Beeinträchtigung der Vorbehaltsware.(z.B. Diebstahl)
§ 12
Salvatorische Klausel
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung die der unwirksamen im wirtschaftlichen und rechtlichen Sinne nahe kommt.
§ 13
Geltendes Recht
Gerichtsstand
- Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der „Prowisa online“ und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
- Anderes nationales/internationales Recht wird ausgeschlossen.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der „Prowisa online“. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.